Sie wollen eine Aufgrabung auf dem Gebiet der Stadt Liestal durchführen?

Ihr erster Schritt im Bewilligungsverfahren ist, dass Sie mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Datum ein Gesuch für die Nutzung einreichen. Mit erfolgreicher Beendigung der Anfrage werden die Örtlichkeiten provisorisch für Sie reserviert. Wir werden mit Ihnen bezüglich des weiteren Vorgehens Kontakt aufnehmen.

Folgende Strassen sind Kantonsstrassen, dafür ist die Stadt Liestal nicht zuständig:

- Altmarktstrasse
- Arisdörferstrasse
- Bahnhofstrasse
- Burgstrasse
- Erzenbergstrasse
- Fraumattstrasse
- Gerberstrasse
- Gestadeckplatz
- Kasernenstrasse
- Kasinostrasse
- Oristalstrasse
- Rebgasse
- Rheinstrasse
- Seltisbergerstrasse
- Waldenburgerstrasse

Auf privatem Areal ist kein Gesuch notwendig.

Benötigen Sie auch Allmendfläche, z.B. um eine Mulde / einen Kran zu stellen?
Dann füllen Sie bitte im Anschluss auch noch ein separates Gesuch für die Allmendnutzung aus.
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