Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise, damit das Gesuch schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Die Grundlagen zur Nutzung sind in der Verordnung für die Benützung von Allmendareal und die Durchführung von Veranstaltungen (ESL 700.15 und in dessen Anhang II) definiert.
Beilagen: (
Neueingabe oder Änderung der Gestaltung)
- Situationsplan oder Skizze
- Beschrieb mit visueller Darstellung (Materialien, Deko und Gestaltung)
Frist:
- Vor Ablauf der Jahresbewilligung (in der Regel 31. Januar)